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Die Hier aufgeführte
Informationen, können natürlich nur einen groben Überblick über die
Zollvorschriften der Mongolei geben. Änderungen und spontane Willkür der
Beamten, sind durchaus möglich. |
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Zoll: |
Der Zoll
in der Mongolei ist schon so 'ne Sache für sich. Es bestehen zwar Zollgesetze,
aber die sind doch sehr variabel auszulegen. Eigentlich ist aus meiner
Erfahrung der Zoll nur ein Thema, wenn man mit dem eigenem Fahrzeug in die
Mongolei kommt.
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| Allgemein: |
Die Einfuhr von
größeren Geldmengen ist kein Problem.
Verboten
ist es, Versteinerungen (Dinosaurierknochen usw.) auszuführen.
Genehmigungspflichtig
ist die Ausfuhr von Geweihen, Fellen von geschützten Tieren,
Antiquitäten. In jedem Fall muss die Genehmigung vor der Ausreise
beantragt werden. Hier kann ich gerne helfen. |
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| Mit
dem Auto:

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Im
letztem Jahr sind doch einige mit dem eigenem Fahrzeug hier in die
Mongolei gekommen. Dabei kam es zu erheblichen Problemen aus Unwissenheit
an der Grenze. Ich möchte hier versuchen, den normalen Ablauf zu
schildern (Änderungen sind natürlich möglich). Ich schildere hier den
offiziellen Ablauf, dass es daneben noch inoffizielle Möglichkeiten gibt,
ist klar. Hier trägt man aber aus meiner Erfahrung ein hohes Risiko. Wichtig
ist es, das man unbedingt darauf achtet, dass die Einreise mit dem Auto in
den Fahrzeugpapieren vermerkt ist (auf das richtig Datum achten)!! Das
hier beschriebene Verfahren, bezieht sich auf die Grenze Altanbulag /
Kjachta. An der chinesischen Grenze, kann es zu erheblichen Abweichungen
kommen.
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Es gibt
zwei Möglichkeiten: |
1. Das Fahrzeug
bleibt in der Mongolei |
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2. Das Fahrzeug soll
wieder ausgeführt werden |
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1. Das
Fahrzeug soll in der Mongolei nach dem Urlaub verkauft werden. Dann ist es
auf jeden Fall sinnvoll das Fahrzeug zu verzollen. Es gibt in der Mongolei
eine klare Gesetzgebung für die Verzollung, die allerdings in der Realität
sehr unterschiedliche ausgelegt werden kann. Die Grundlage für die
Berechung des Zolls ist eine Schätzliste, die jedes Jahr von der Mongolei
herausgegeben wird. Die Werte für die Fahrzeuge, sind extrem überhöht
und entsp. in keinem Fall den Fahrzeugwerten auf dem deutschem Markt. Hier
die allg. gültige Berechnung:
| a. |
7% |
Vom mongolischem
Schätzwert (Zoll) |
| b. |
mongolischer
Schätzwert |
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| c. |
1000 $ |
allg.
Gebühr für die Fahrzeugeinfuhr v. gebrauchten
Fahrzeugen, je nach Alter von 500 - 2000 $ |
| d. |
Summe a. -
c. |
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| e. |
15%
Mwst.
von d. |
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| f. |
Summe a.+ c.
+ e. |
ergibt den Zoll |
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| Beispiel: |
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| Fahrzeugwert
Deutschland |
5.600 DM |
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| Schätzwert
Mongolei |
8.360 DM |
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| Zollberechnung: |
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| a. |
582,20 DM |
7% vom Schätzwert |
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| b. |
8.360,00 DM |
mongl. Schätzwert |
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| c. |
2.200,00 DM |
Umrechnung 1000$ auf
DM |
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| d. |
11.145,20 DM |
Summe a. - c. |
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| e. |
1671,78 DM |
15% von d. |
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| f. |
4.453,98
DM |
mgl. Zoll
=
a. + c. + e. |
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Die große Variable ist die
Einschätzung des Fahrzeuges vom mongolischem Zoll. Nach meinen
Erfahrungen, kann man hier sehr stark handeln. Es lohnt sich auf jedenfall
gerade bei der Einschätzung des Fahrzeuges hartnäckig zu bleiben. Der
Zoll muss in mongl. Tugruk entrichtet und in die Staatsbank eingezahlt
werden. Vereinfacht, kann man sagen, dass 23% vom mongl. Schätzwert +
1000$ als Zoll zu entrichten sind. Die Angaben sind nur Richtwerte,
Abweichungen sind möglich. Mann muss mind. mit einem Tag für die mgl.
Zollabfertigung rechnen.
Die Verzollung von LKW's
ist einfacher. Hier muss man 22,5 % vom Rechnungswert als Zoll entrichten.
Für Neufahrzeuge (max. 1
Jahr) gilt die gleiche Regelung, wie für LKW's.
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2. Das
Fahrzeug soll Zurück, bzw. in ein anderes Land weiterfahren. Es ist
möglich, sein Fahrzeug temporär (bis zu einem Jahr) in die Mongolei
einzuführen. Die gezahlten Gebühren / Steuern werden dann als Kaution
betrachtet. Die Berechnung der Kaution erfolgt entsp. der Berechnung des
Zoll, allerdings wird hier anstatt des mongl. Schätzwertes, der tatsächliche
Wert laut Rechnung, oder Angaben als Grundlage verwendet. Somit ist die
Kaution deutlich geringer, wie der Zoll. Die Kaution bekommt man bei der Ausreise wieder
Zurück (offizielle Aussage, Erfahrungswerte liegen noch nicht vor). Die Summe muss nicht unbedingt bar, sondern sie kann auch als
Bankbürgschaft o.ä. hinterlegt werden. Das ist Sinnvoll, wenn man wieder
über Altanbulag ausreisen will. Es ist nicht gesichert, ob man an der chineschen
Grenze die Kaution Zurück bekommt.
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In 2001 sind aber nach den
neusten Informationen die ersten Touristen mit dem "Carnet de Passage" in die Mongolei eingereist.
Ob das nun ein Zufall war, ist im Moment schwer zu entscheiden. Nach
Aussagen der verantwortlichen Personen, beabsichtig aber die Mongolei,
dass "Carnet" in Zukunft anzuerkennen.
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Es macht keinen Sinn, sich
endlos mit den Zollbeamten zu streiten. Sie haben ihrer Regeln und nur
einen gewissen Spielraum. Leider ist es vorgekommen, dass in 2001 ein
gewisser Hr. Scholz (leider namensverwandt mit mir) den Beamten soviel
Stress bereitet hat, dass Sie vom Prinzip sehr ungehalten reagieren, wenn
Ausländer an der Grenze erscheinen. Dieser Herr hat nicht nur das Klima
durch seinen eigenen Egoismus versaut, sondern jeder Reisende, wird auch
auf seine Grafittis in dieser Gegend stoßen. |
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Luftfracht: |
Wer mehr
als das übliche Gepäck mit in die Mongolei bringen will, macht das am
Besten per Luftfracht. Bei der Einreise am Flughafen, gibt man dann auf
der Devisenerklärung an, dass noch x Gepäckstücke per Luftfracht
kommen. Das Gepäck muss nicht verzollt werden, sofern es wieder
innerhalb eines Jahres ausgeführt wird. Aber am Besten ist es, man sucht
sich auch in diesem Falle einen Partner. Wer Luftfracht reinbringen will,
kann sich an mich wenden, da ich einige Erfahrung damit habe.
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