Letzte Aktualisierung 11.12.03

Die Hier aufgeführte Informationen, können natürlich nur einen groben Überblick über die Zollvorschriften der Mongolei geben. Änderungen und spontane Willkür der Beamten, sind durchaus möglich.

Zoll: 

Der Zoll in der Mongolei ist schon so 'ne Sache für sich. Es bestehen zwar Zollgesetze, aber die sind doch sehr variabel auszulegen. Eigentlich ist aus meiner Erfahrung der Zoll nur ein Thema, wenn man mit dem eigenem Fahrzeug in die Mongolei kommt.

Allgemein:

Die Einfuhr von größeren Geldmengen ist kein Problem.

Verboten ist es, Versteinerungen (Dinosaurierknochen usw.) auszuführen.

Genehmigungspflichtig ist die Ausfuhr von Geweihen, Fellen von geschützten Tieren, Antiquitäten. In jedem Fall muss die Genehmigung vor der Ausreise beantragt werden. Hier kann ich gerne helfen.

Mit dem Auto:

Im letztem Jahr sind doch einige mit dem eigenem Fahrzeug hier in die Mongolei gekommen. Dabei kam es zu erheblichen Problemen aus Unwissenheit an der Grenze. Ich möchte hier versuchen, den normalen Ablauf zu schildern (Änderungen sind natürlich möglich). Ich schildere hier den offiziellen Ablauf, dass es daneben noch inoffizielle Möglichkeiten gibt, ist klar. Hier trägt man aber aus meiner Erfahrung ein hohes Risiko. Wichtig ist es, das man unbedingt darauf achtet, dass die Einreise mit dem Auto in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist (auf das richtig Datum achten)!! Das hier beschriebene Verfahren, bezieht sich auf die Grenze Altanbulag / Kjachta. An der chinesischen Grenze, kann es zu erheblichen Abweichungen kommen.

Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Das Fahrzeug bleibt in der Mongolei
2. Das Fahrzeug soll wieder ausgeführt werden

1. Das Fahrzeug soll in der Mongolei nach dem Urlaub verkauft werden. Dann ist es auf jeden Fall sinnvoll das Fahrzeug zu verzollen. Es gibt in der Mongolei eine klare Gesetzgebung für die Verzollung, die allerdings in der Realität sehr unterschiedliche ausgelegt werden kann.  Die Grundlage für die Berechung des Zolls ist eine Schätzliste, die jedes Jahr von der Mongolei herausgegeben wird. Die Werte für die Fahrzeuge, sind extrem überhöht und entsp. in keinem Fall den Fahrzeugwerten auf dem deutschem Markt. Hier die allg. gültige Berechnung:

a. 7%  Vom mongolischem Schätzwert (Zoll)
b. mongolischer Schätzwert
c. 1000 $ allg. Gebühr für die Fahrzeugeinfuhr v. gebrauchten Fahrzeugen, je nach Alter von 500 - 2000 $
d. Summe a. - c.
e. 15% Mwst. von d.
f. Summe a.+ c. + e.  ergibt den Zoll
 
Beispiel:
Fahrzeugwert Deutschland 5.600 DM
Schätzwert Mongolei 8.360 DM
Zollberechnung:
a. 582,20 DM  7% vom Schätzwert
b. 8.360,00 DM  mongl. Schätzwert
c. 2.200,00 DM  Umrechnung 1000$ auf DM
d. 11.145,20 DM  Summe a. - c.
e. 1671,78 DM  15% von d.
f. 4.453,98 DM  mgl. Zoll = a. + c. + e.

Die große Variable ist die Einschätzung des Fahrzeuges vom mongolischem Zoll. Nach meinen Erfahrungen, kann man hier sehr stark handeln. Es lohnt sich auf jedenfall gerade bei der Einschätzung des Fahrzeuges hartnäckig zu bleiben. Der Zoll muss in mongl. Tugruk entrichtet und in die Staatsbank eingezahlt werden. Vereinfacht, kann man sagen, dass 23% vom mongl. Schätzwert + 1000$ als Zoll zu entrichten sind. Die Angaben sind nur Richtwerte, Abweichungen sind möglich. Mann muss mind. mit einem Tag für die mgl. Zollabfertigung rechnen.

Die Verzollung von LKW's ist einfacher. Hier muss man 22,5 % vom Rechnungswert als Zoll entrichten.

Für Neufahrzeuge (max. 1 Jahr) gilt die gleiche Regelung, wie für LKW's.

2. Das Fahrzeug soll Zurück, bzw. in ein anderes Land weiterfahren. Es ist möglich, sein Fahrzeug temporär (bis zu einem Jahr) in die Mongolei einzuführen. Die gezahlten Gebühren / Steuern werden dann als Kaution betrachtet. Die Berechnung der Kaution erfolgt entsp. der Berechnung des Zoll, allerdings wird hier anstatt des mongl. Schätzwertes, der tatsächliche Wert laut Rechnung, oder Angaben als Grundlage verwendet. Somit ist die Kaution deutlich geringer, wie der Zoll. Die Kaution bekommt man bei der Ausreise wieder Zurück (offizielle Aussage, Erfahrungswerte liegen noch nicht vor). Die Summe muss nicht unbedingt bar, sondern sie kann auch als Bankbürgschaft o.ä. hinterlegt werden. Das ist Sinnvoll, wenn man wieder über Altanbulag ausreisen will. Es ist nicht gesichert, ob man an der chineschen Grenze die Kaution Zurück bekommt.

In 2001 sind aber nach den neusten Informationen die ersten Touristen mit dem "Carnet de Passage" in die Mongolei eingereist. Ob das nun ein Zufall war, ist im Moment schwer zu entscheiden. Nach Aussagen der verantwortlichen Personen, beabsichtig aber die Mongolei, dass "Carnet" in Zukunft anzuerkennen.

Es macht keinen Sinn, sich endlos mit den Zollbeamten zu streiten. Sie haben ihrer Regeln und nur einen gewissen Spielraum. Leider ist es vorgekommen, dass in 2001 ein gewisser Hr. Scholz (leider namensverwandt mit mir) den Beamten soviel Stress bereitet hat, dass Sie vom Prinzip sehr ungehalten reagieren, wenn Ausländer an der Grenze erscheinen. Dieser Herr hat nicht nur das Klima durch seinen eigenen Egoismus versaut, sondern jeder Reisende, wird auch auf seine Grafittis in dieser Gegend stoßen.

Luftfracht:

Wer mehr als das übliche Gepäck mit in die Mongolei bringen will, macht das am Besten per Luftfracht. Bei der Einreise am Flughafen, gibt man dann auf der Devisenerklärung an, dass noch x Gepäckstücke per Luftfracht kommen. Das Gepäck muss nicht verzollt werden, sofern es wieder innerhalb eines Jahres ausgeführt wird. Aber am Besten ist es, man sucht sich auch in diesem Falle einen Partner. Wer Luftfracht reinbringen will, kann sich an mich wenden, da ich einige Erfahrung damit habe.