Steppenfuchs Mongolei Reisen

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Geschäftsbedingungen

1. Reiseleistungen, Anmeldung:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Reisen, ist auf den entsprechenden Reisebeschreibungen beschrieben. Weitere Leistungen schuldet Steppenfuchs Reisen nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung, oder per Email, bietet der Reiseteilnehmer Steppenfuchs Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Steppenfuchs Reisen zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Steppenfuchs Reisen vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist Steppenfuchs Reisen die Annahme erklärt.

2. Zahlung:

Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Steppenfuchs Reisen. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 35 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 35 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung fällig. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den Reisepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen. Die genannten Preise gelten für die jeweilige Saison. Bezahlen über ein Kreditkartensystem ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Mindestteilnehmerzahl:

Steppenfuchs Reisen behält sich vor, eine Reise abzusagen, falls weniger Teilnehmer, als in der Reisebeschreibung ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl, gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und umgehend die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten. Individualtouren, sind von dieser Regelung ausgenommen. Alternativ kann Steppenfuchs Reisen bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl auch einen Kleingruppenzuschlag anbieten, um so die Durchführung der Reise sicher zustellen.

4. Änderungen beschriebener Veranstaltungs-Abläufe, Preiserhöhungen:

Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Steppenfuchs Reisen ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Steppenfuchs Reisen und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund vom Umständen erhöhen oder neu entstehen,

  • Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise;

  • Beförderungstarife und -preise;

  • behördliche Gebühren;

  • oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren.

Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Steppenfuchs Reisen in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Steppenfuchs Reisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise bei Steppenfuchs Reisen schriftlich geltend zu machen.

5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Steppenfuchs Reisen kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Steppenfuchs Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung bei Steppenfuchs Reisen  In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von € 25,– pro Person berechnet. Im Übrigen stehen Steppenfuchs Reisen im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, mindestens jedoch € 25,– Bearbeitungsgebühr pro Person

  • bis 35 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises

  • bis 14 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises

  • bis 5 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises

  • ab dem 4 Tag, bis zum Reisebeginn oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 100 % des Reisepreises.

Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit Steppenfuchs Reisen nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, Steppenfuchs Reisen einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise bzw. zu Abfahrt oder Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht durch Steppenfuchs Reisen zu vertreten sind, oder muss er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält Steppenfuchs Reisen den vollen Vergütungsanspruch. Steppenfuchs Reisen eventuell entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als Steppenfuchs Reisen von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.

6. Verspätung, außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Steppenfuchs Reisen als auch der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Steppenfuchs Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Steppenfuchs Reisen ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

7. Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Steppenfuchs Reisen informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa- Zoll und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Steppenfuchs Reisen bedingt sind.

8. Gewährleitung, Mitwirkungspflicht, Abhilfe Verlangen

Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Steppenfuchs Reisen nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Steppenfuchs Reisen direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung ist Steppenfuchs Reisen eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Steppenfuchs Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Steppenfuchs Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Steppenfuchs Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist.

9. Teilnehmer Zusicherung

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein (Motorradtouren und Jeepselbstfahrertouren). Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Motorrad (ausgenommen Reisen mit Mietmotorrad / Jeep) an der Reise teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens Steppenfuchs Reisen keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad- Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Empfehlungen und Mindestanforderungen für die Schutzbekleidung befinden sich bei den Teilnehmerunterlagen oder können angefordert werden.

10. Beachtung von Anweisungen

Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Steppenfuchs Reisen das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Der Teilnehmer sichert zu, dass er den Anweisungen des Motorradführers / Guide bei Jeeptouren auf der Strecke folge leistet.

11. Reiseleiter

Die Reiseleiter sind nicht berechtigt, für Steppenfuchs Reisen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die Steppenfuchs Reisen gehören oder anvertraut sind.

12. Haftung

Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an der Reise auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber Steppenfuchs Reisen  seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Reise betrauten Reiseleitern, Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Reise entstehen. Dieser Verzicht wird auch auf die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der Unterzeichnete stellt Steppenfuchs Reisen und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Steppenfuchs Reisen bleibt davon unberührt. Soweit Steppenfuchs Reisen die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Steppenfuchs Reisen lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Steppenfuchs Reisen übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder Steppenfuchs Reisen für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Steppenfuchs Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Ausstellungsbesuche, sonstige Besichtigungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Steppenfuchs Reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt Steppenfuchs Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet Steppenfuchs Reisen nach den für diese geltenden Bestimmungen.

13. Unfallversicherung

Es besteht keine Unfallversicherung. Eine Unfallversicherung muss jeder Teilnehmer selber abschließen.

14. Reiserücktrittskosten-Versicherung / Schutzbrief

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktarittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes und beraten Sie gerne.

15. Sonstiges

Gerichtsstand der Klagen gegen Steppenfuchs Reisen ist Ulaanbataar (Mongolia). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.

16. Veranstalter

  • Steppenfuchs Co.Ltd
    Талынүнэг
    P.O. Box 1437
    Ulaan Baatar 15160
    Mongolia